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BFH 21.12.2017 III R 14/16, NWB 18/2018 S. 1281

Investitionszulage | Fortbestehen der KMU-Eigenschaft während des Verbleibenszeitraums

Ein Anspruch auf eine erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen nach § 2 Abs. 7 Satz 1 InvZulG 2005 besteht laut nicht, wenn das Unternehmen nicht während des gesamten fünfjährigen Verbleibenszeitraums die Begriffsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Empfehlung 2003 der Europäischen Kommission erfüllt (entgegen BStBl 2006 I S. 119, Rz. 128).