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IWB Nr. 8 vom Seite 316

Änderungen der Grenzgänger besteuerung in Luxemburg

Neue Optionen und Meldepflichten für verheiratete Nicht-Gebietsansässige

Johannes Höring

Die Luxemburger Steuerreform ist in Teilen seit Januar 2017 in Kraft. Die Steuerreform sieht ab Januar 2018 u. a. auch Änderungen im Bereich des Steuerabzugs für verheiratete Nicht-Gebietsansässige (sog. Grenzgänger) vor. Diese neuen Vorgaben führen zu steuerlichen Anpassungen in der Steuererklärung für das Jahr 2018, die im Jahr 2019 eingereicht wird. Diese Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.

Kernaussagen
  • Die Luxemburger Steuerreform 2017 hat zwar in der ersten Phase der Umsetzung einige Erleichterungen bei der Steuerlast privater Personen gebracht, vor allem dadurch, dass die Steuertabelle neu gestaltet wurde und weitere Abzüge gewährt wurden.

  • Allerdings werden sich verheiratete Nicht-Gebietsansässige auf nachteilige Änderungen einstellen müssen: Die Einkünfte, die der Ehepartner in Deutschland verdient, müssen nun grundsätzlich in Luxemburg angegeben werden. Das heißt, verheiratete Grenzgänger werden wie Gebietsansässige nach ihrer familiären Situation (entsprechend ihrer Steuerklasse) zugeordnet und einem Steuersatz unterworfen, der sich nach dem in- und ausländischen Einkommen beider Ehepartner richtet.

  • Nachbesserungen brin...