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StuB 8/2018 S. 300

Berichtigung bestandskräftiger Verwaltungsakte; offenbare Unrichtigkeit bei Bescheid über die gesonderte Feststellung des steuerlichen Eigenkapitals über 0 €

(1) Hat der Stpfl. eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos über 0 € abgegeben, kann gem. nrkr. NWB AAAAG-68377 (EFG 2018 S. 11) und vom - 13 K 1204/16 F NWB QAAAG-68376 (EFG 2018 S. 15; BFH-Az.: I B 129/17) ein auf 0 € lautender Feststellungsbescheid nach § 129 AO zugunsten des Stpfl. berichtigt werden, wenn sich die tatsächliche Höhe des steuerlichen Eigenkapitals zweifelsfrei aus der eingereichten Bilanz ergibt. (2) Ohne Vorliegen einer Feststellungserklärung ist nicht auszuschließen, dass sich die Behörde bei der Feststellung des steuerlichen Eigenkapitals auf 0 € eigene rechtliche Überlegungen angestellt hat (Bezug: § 27 Abs. 2, § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG; § 129 AO).