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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 24 | Außergewöhnliche Belastungen: Biberschaden im Garten nicht von existenziell wichtiger Bedeutung

Aufwendungen zur Beseitigung von Biberschäden im Garten sowie für eine präventive Bibersperre sind nach einem aktuellen Urteil des FG Köln keine außergewöhnlichen Belastungen. Die Schäden seien zwar ungewöhnlich, aber nicht von existenziell wichtiger Bedeutung. Die Biberschäden im Garten führen weder zur Unbewohnbarkeit des Hauses noch verursachten sie konkrete Gesundheitsgefährdungen. Dadurch erreichen sie nicht den erforderlichen Schweregrad.

Aufwendungen zur Beseitigung von Biberschäden im Garten sowie für eine präventive Bibersperre sind nach einem aktuellen Urteil des FG Köln keine außergewöhnlichen Belastungen. Im Urteilsfall ging es um einen Betrag von immerhin 4.000 €.

Die FG-Richter argumentierten: Die Schäden sind zwar ungewöhnlich, aber nicht von existenziell wichtiger Bedeutung. Anders gesagt: Sie sind keine private Katastrophe , vergleichbar etwa mit einem Wohnungsbrand. Die Biberschäden im Garten führen weder zur Unbewohnbarkeit des Hauses noch verursachen sie konkrete Gesundheitsgefährdungen. Dadurch erreichen sie nicht den Schweregrad, der zur steuerlichen Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen erforderlich ist. Die Revision hat das FG Köln nicht z...