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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 23 | Transfergesellschaften: Tarifermäßigung für Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld

In der Praxis gibt es sehr viele Fälle, in denen Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld von einer Transfergesellschaft gezahlt werden, in der der Arbeitnehmer nach Beendigung seines bisherigen Arbeitsverhältnisses angestellt, aber nicht beschäftigt wird. Nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Münster handelt es sich um außerordentliche Einkünfte, die dem ermäßigten Steuertarif nach § 34 EStG unterliegen. Das letzte Wort hat der BFH.

Sind Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld laufender Arbeitslohn oder aber außerordentliche Einkünfte? Und zwar dann, wenn ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines bisherigen Arbeitsverhältnisses übergangsweise bei einer Transfergesellschaft angestellt ist, ohne bei dieser beschäftigt zu sein? – Diese Frage, die höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, betrifft in der Praxis sehr viele Fälle – vor allem, aber nicht nur im Ruhrgebiet.

Das FG Münster hat in erster Instanz geurteilt: Die Aufstockungsbeträge sind als außerordentliche Einkünfte anzusehen. Sie sind daher nur ermäßigt zu besteuern – nach der Fünftelregelung. Eine abschließende Antwort wird – hoffentlich schon bald – der Bundesfinanzhof geben.

Um sich fortzubilden und d...