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NWB BB 5/2018 S. 131

E-Rechnung: In Italien ab 2019 Pflicht

Italien bietet Firmen seit Anfang 2017 die Möglichkeit, Rechnungen über die Plattform „Sistema di Interscambio“ elektronisch zu stellen. Ab Januar 2019 sind Unternehmen sogar verpflichtet, Rechnungen elektronisch zu erstellen.

Literatur-Tipp

Zur Handhabung in Deutschland vgl. Kischporski, Das Ende der E-Rechnung als reines PDF?, NWB-BB 3/2018 S. 77 NWB TAAAG-72645.

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