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NWB BB 5/2018 S. 131

Brexit: Übergangszeit läuft bis Ende 2020

Die EU und Großbritannien haben sich darauf geeinigt, dass nach dem EU-Austritt im März 2019 eine Übergangsphase bis Ende 2020 gelten soll. Mit der Übergangszeit sollen mögliche negative Folgen des Brexit für Firmen und Privatpersonen abgemildert und geklärt werden, wie die Zusammenarbeit zwischen EU und Großbritannien gestaltet werden kann. Beispielsweise bleibt Großbritannien bis Ende 2020 Teil der Zollunion.