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NWB-BB Nr. 5 vom Seite 146

Kredite sinnvoll absichern

Teil 2: Grundschulden und Hypotheken

Martin Dieter Herke

Banken haben die Pflicht, Kredite abzusichern, denn sie verleihen überwiegend das Geld ihrer Kunden und müssen dafür haften. Kreditsicherheiten „müssen“ also sein – auch wenn Ihre Mandanten als Kreditnehmer dies hin und wieder beklagen. Mit der Beitragsreihe „Kredite sinnvoll absichern“ erhalten Sie einen Überblick und viele Praxishinweise zu möglichen und notwendigen Sicherheiten. Damit erhalten Sie das Know-how, zum einen eine zu großzügige Sicherheitenstellung Ihres Mandanten zu verhindern und zum anderen überzogenen Sicherheitenforderungen der Banken den Riegel vorzuschieben. In Teil 2 der Beitragsreihe geht es um Grundschulden und Hypotheken, also den dinglichen Sicherheiten. Damit Sie schnell erfassen können, ob die Bank bereits durch andere Sicherheiten voll abgesichert ist oder ob noch eine Lücke besteht, sollten Sie für Ihren Mandanten eine Übersicht erstellen, in dem Kredite und Sicherheiten gegenübergestellt werden. Die Übersicht „Kreditsicherheiten“ können Sie in der NWB Datenbank unter NWB DAAAG-72244 abrufen und für Ihre Beratungszwecke anpassen.

Kreditsicherheiten, Übersicht NWB DAAAG-72244

I. Die Beitragsreihe im Überblick

Die Beitragsreihe „Kredite sinnvoll a...