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Bescheinigung beim Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage
Nach Meldung der WPK vom (abrufbar unter http://go.nwb.de/d9035) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kürzlich ein gegenüber dem Vorjahr aktualisiertes Merkblatt „Stromkostenintensive Unternehmen 2018“ im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung nach dem EEG veröffentlicht. Das Merkblatt kann auf der Homepage des BAFA abgerufen werden.
Aufgrund der Ausgleichsregelung können bestimmte Unternehmen einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen. Bestandteil der Antragsunterlagen ist u. a. eine Bescheinigung von WP/vBP. Dazu enthält das Merkblatt verschiedene Hinweise, z. B. zur qualifizierten elektronischen Signatur.