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Der neue Bestätigungsvermerk
Inhalt und Formulierung bei der Abschlussprüfung von Jahresabschluss und Lagebericht nach IDW PS 400 n. F. bei Non-PIE
Im Januar 2018 veröffentlichte das IDW mit IDW PS 400 n. F. neue grundlegende Regelungen für den Bestätigungsvermerk mit nicht modifizierten Prüfungsurteilen. Sie gelten für Abschlussprüfungen bei allen Unternehmen, berücksichtigen insbesondere die Anforderungen von ISA 700 und sollen den Informationswert des Bestätigungsvermerks für seine Adressaten erhöhen. Aufgrund dessen wird der Bestätigungsvermerk auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts von Unternehmen außerhalb derjenigen von öffentlichem Interesse (Non-PIE) deutlich umfangreicher und erhält eine neue Struktur sowie einige generelle, neue Inhalte. Bei der Abschlussprüfung von Non-PIE sind die Regelungen des IDW PS 400 n. F. anzuwenden für Berichtszeiträume mit Beginn am oder nach dem (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren die vor dem enden); bei PIE gelten sie bereits ab Berichtszeiträumen mit Beginn nach dem . Gegenüber der zum Jahreswechsel 2016/2017 veröffentlichten Entwurfsfassung des IDW EPS 400 n. F. wurde insbesondere die darin vorgesehene „Zweiteilung“ der Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht aufgegeben. Daraus ergeben...