Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Keine Verlängerung des Kindergeldanspruchs über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus wegen Dienst im Katastrophenschutz
Verpflichtet sich ein Kind zu einem mehrjährigen Dienst im Katastrophenschutz (hier: Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr) und wird es deshalb vom Wehrdienst freigestellt, erwächst daraus nach dem keine Verlängerung der kindergeldrechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit über das 25. Lebensjahr hinaus.
Der BFH hat die Entscheidung des NWB CAAAG-50198 im Ergebnis zwar bestätigt, ist jedoch nicht der Argumentation gefolgt, wonach für Zeiten während der Ableistung des Dienstes im Katastrophenschutz – anders als beim gesetzlichen Grundwehr- und Zivildienst – ein Kindergeldanspruch S. 1203gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG bestehen soll. Das ist nicht der Fall, weil die unter § 13a Wehrpflichtgesetz (WPflG) fallende Tät...BStBl 2009 II S. 1010