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NWB direkt Nr. 17 vom Seite 473

Die Lebensversicherung als Kreditsicherheit

Dr. Daniel Welker

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAG-80665 So unerlässlich es ist, die Voraussetzungen zu kennen und zu beachten, die eine Steuerschädlichkeit der Abtretung von Forderungen aus Lebensversicherungsverträgen zu Finanzierungszwecken auszuschließen vermögen, so wichtig sind auch zivilrechtliche Kenntnisse über die Voraussetzungen einer Abtretung. Denn vertragliche Wirksamkeitshindernisse können für den Versicherungsnehmer nicht nur gegenüber der Versicherungsgesellschaft, sondern auch gegenüber der darlehensgebenden Bank weitreichende Folgen bis hin zu alternativem Finanzierungsbedarf haben.

Ausführlicher Beitrag s. .

Zivilrechtliche Aspekte der Sicherungsabtretung

[i]AbtretungsvereinbarungZivilrechtliche Grundlage der Abtretung eines Anspruchs aus einem Lebensversicherungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Versicherungsnehmer als bisherigem Gläubiger und der darlehensgebenden Bank als Erwerberin der Forderung gegen die Versicherungsgesellschaft (§ 398 Abs. 1 BGB). Grds. muss es sich um eine abtretbare Forderung handeln (§ 399 BGB).

[i]Fehlende Personenidentität zwischen Versicherungsnehmer und versicherter PersonHat der Versicherungsnehmer einen Dritten als Bezugsberechtigten bezeichnet (§ 159 Abs. 1 VVG), steht dies der Wirksamkeit der Abtretungsvereinbarung grds. nicht entgegen. In diesem Fall muss aber...