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Aktivierung von Herstellungskosten gemäß IDW RS HFA 31 n. F.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am die Neufassung der Stellungnahme zur „Aktivierung von Herstellungskosten“ (IDW RS HFA 31 n. F.) verabschiedet.
[i]Mujkanovic, Bilanzierung von Software nach IDW RS HFA 11 n. F. und 31 n. F., StuB 2/2018 S. 49 NWB TAAAG-70260 Durch diese Neufassung wird den Bilanzierenden die vereinfachende Möglichkeit gestrichen, eine Nachaktivierung in Vorperioden erfasster Aufwendungen vorzunehmen. Somit bleibt als Möglichkeit der Aktivierung ausschließlich eine Abschlussänderung nach IDW RS HFA 6. Diese war auch schon vor der Neufassung möglich. Folglich nutzt die Möglichkeit der freiwilligen vorzeitigen Anwendung des IDW RS HFA 31 n. F. den Bilanzierenden nichts.