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BBK Nr. 8 vom Seite 352

Abgrenzung zwischen Teilwertabschreibung und AfaA

Hans Walter Schoor

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 364Teilwertabschreibung und AfaA werden oft nicht eindeutig voneinander abgegrenzt. Zwar haben beide Abschreibungsmethoden gemeinsam, dass sie der Wertminderung des einzelnen Wirtschaftsguts Rechnung tragen. Es bestehen jedoch auch erhebliche Unterschiede, die es in der Praxis zu beachten gilt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Gemeinsamkeiten und Unterschiede

[i]Kolbe, Außerplanmäßige Abschreibungen/ Teilwertabschreibungen im Anlagevermögen (HGB, EStG), infoCenter NWB OAAAE-35805 Die Teilwertabschreibung ist nur bei den Gewinneinkünften zulässig, wohingegen die AfaA sämtliche Einkunftsarten erfasst. Die Teilwertabschreibung ist nur möglich bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich, die AfaA auch bei Einnahmen-Überschussrechnung und bei den Überschusseinkünften. Während die Teilwertabschreibung eine voraussichtlich dauernde Wertminderung voraussetzt, muss bei der AfaA eine Beeinträchtigung der Substanz oder der Nutzungsmöglichkeiten vorliegen.

Sowohl für die Vornahme einer Teilwertabschreibung als auch einer AfaA gilt ein Wahlrecht. Die AfaA kann zu einem unter dem Teilwert liegenden Buchansatz führen. Nach einer Teilwertabschreibung ist eine Wertaufholung zwingend, wenn der Teilwert wieder gestiegen oder die voraussichtlich dauernde Wertminderung weggefallen i...