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BAG 21 , NWB 16/2018 S. 1075

AVE | Tarifverträge im Baugewerbe

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE) vom des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV), des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV), des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) und des Tarifvertrags über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) sind rechtswirksam.

Anmerkung:

Die klagenden Arbeitgeber, die nur auf Grundlage der AVE zu Beitragszahlungen herangezogen werden, [i]Simon, NWB 47/2017 S. 3561meinen, § 5 TVG in der seit dem geltenden Fassung sei verfassungswidrig. Die Tarifverträge seien mangels Tariffähigkeit und/oder Tarifzuständigkeit der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes unwirksam. Im Übrigen hätten die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass der AVE nicht vorgelegen. Nach Auffassung d...