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OLG Celle Beschluss v. - 9 W 134/17

Gesetze: GmbHG § 5a Abs. 5

Leitsatz

Leitsatz:

Der Übergang von der UG zur Voll-GmbH durch Kapitalerhöhung stellt keinen Fall der Gründung eines Rechtsträgers dar, weil das Rechtssubjekt bereits existiert.

Daher können die mit der Kapitalerhöhung verbundenen Kosten nicht als "Gründungs"-aufwand auf die GmbH abgewälzt werden.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 12 Nr. 8
GmbHR 2018 S. 582 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 16/2018 S. 1074
ZIP 2018 S. 636 Nr. 13
DAAAG-80425

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