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IWB 7/2018 S. 253

Schweiz | Pauschale Rundfunkgebühren für mehrwertsteuerlich registrierte Unternehmer

Ab [i]Mehrwertsteuerliche Registrierung in der Schweiz kann hohe Rundfunkgebühren nach sich ziehendem sollen alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmer mit einem Jahres-Weltumsatz von 500.000 CHF und mehr zu einer Unternehmensabgabe zur Finanzierung des schweizerischen Rundfunks und Fernsehens herangezogen werden. Dabei spielt die mehrwertsteuerliche Qualifikation der Leistungen oder eine Ansässigkeit in der Schweiz keine Rolle. Der Gebührensatz ist nach dem Weltumsatz gestaffelt und reicht bis zu einem Höchstsatz von 35.590 CHF. Auch eine steuerliche Registrierung wegen eines geringfügigen Umsatzes kann so zu hohen Folgekosten führen. Die Zahllast lässt sich mit bestimmten Gestaltungen beeinflussen. Ob das Schweizer Bundesamt für Kommunikation bis zum Jahreswechsel noch Ausnahmen oder wenigstens Einschränkungen für ausländische Unternehmer schaffen wird, ist de...