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StuB 7/2018 S. 272

Zur Zulassung eines Betriebsrats als Syndikusrechtsanwalt

Ist ein Betriebsrat von seiner beruflichen Tätigkeit vollständig befreit, kann er gem. AnwZ (Brfg) 12/17 NWB HAAAG-73151 nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden.

Praxishinweise

Unternehmensjurist U bei der G. Krankenversicherung AG ist seit März 2014 Vorsitzender des Betriebsrats des Hauptbetriebs der AG und für die Dauer der Ausübung dieses Amtes von seiner Tätigkeit als Unternehmensjurist vollumfänglich freigestellt. Im Juni 2016 hat die zuständige Rechtsanwaltskammer den U antragsgemäß als Syndikusrechtsanwalt zugelassen. Die Klage der DRV hiergegen ist begründet. Die Zulassung ist von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Betreffenden abhängig und daher derzeit nicht möglich. Die nicht mögliche Anwaltszulassung durch die Beklagte verstöß...