Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GOZ – nicht einfach, aber verständlich (Teil II)
In der GOZ – der Gebührenordnung für Zahnärzte – finden Sie nicht nur unzählige Positionen, die man mehr oder weniger auswendig lernen kann. Die GOZ ist vielmehr eine Ansammlung von Paragrafen mit vielen Bestimmungen und Vorschriften. Und wie sich das für eine deutsche „Verordnung“ gehört, ist sie nicht in einer allgemein verständlichen Sprache verfasst, sondern enthält viele bürokratisch-juristische Formulierungen, die für den Normalbürger nur schwer zu verstehen sind.
In § 5 der GOZ ist geregelt, wie die Gebühr für die einzelnen Leistungen – das Honorar – berechnet wird. Es gibt dafür eine Spanne zwischen dem Einfachen und Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Diese Spanne vom Einfachen bis zum Dreieinhalbfachen nennt man auch Gebührenrahmen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Auszug aus der GOZ |
§ 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses |
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses mit dem Punktwert vervielfacht wird. Der Punktwert beträgt 5,62421 Cent. Bei der Bemessung von Gebühren sind sich ergebende Bruchteile von... |