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STFAN Nr. 4 vom Seite 4

Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeit und doppelter Haushaltsführung

Manuel Edinger; Enkenbach-Alsenborn

Im vorliegenden sechsten Teil wird die Darstellung der berücksichtigungsfähigen Reisekosten bei einer steuerlichen Auswärtstätigkeit und der abzugsfähigen Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung fortgesetzt. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt hier in der Erläuterung der jeweiligen Übernachtungs-/Unterkunftskosten. Neben dem Gesetz und den Lohnsteuerrichtlinien bildet insbesondere auch das hierzu ergangene BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts vom (BStBl 2014 I S. 1412 → KIEHL SAAAE-78499 ) die rechtliche Basis.

Kostenpositionen


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Reisekosten bei
steuerlicher Auswärtstätigkeit (R 9.4 Abs. 1 Satz 1 LStR)
Notwendige Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung
(R 9.11 Abs. 5 Satz 1 LStR)
Verpflegungsmehraufwendungen
(§ 9 Abs. 4a EStG, R 9.6 LStR)
Verpflegungsmehraufwendungen
(R 9.11 Abs. 7 LStR)
Aufwendungen der Zweitwohnung
(R 9.11 Abs. 8 LStR)
Reisenebenkosten (R 9.8 LStR)
Umzugskosten (R 9.11 Abs. 9 LStR)

Die Übernachtungskosten bei einer Auswärtstätigkeit und die Aufwendungen der Zweitwohnung bei einer doppelten Haushaltsführung werden nachfolgend gegenübergestellt.

Übernachtungskosten bei einer Auswärtstätigkeit im Inland

Die mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2014 erfolgte Reform des steuerlichen Reisekostenrechts hat auch im Bereich der Übernachtungskosten umfassende Änderungen he...

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