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RENO Nr. 4 vom Seite 16

Neuberechnung des Kindesunterhalts

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen-Hüll

Zum änderten sich die Beträge der Düsseldorfer Tabelle. Darüber hinaus erhöhte sich auch das Kindergeld. Welche Auswirkungen diese Änderungen auf die Berechnung des Kindesunterhalts haben, zeigt der nachfolgende Beitrag.

Allgemeines

Wenn ein Elternteil an ein minderjähriges Kind Unterhalt zu zahlen hat, wird zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfs regelmäßig die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Auch wenn es sich um die „Düsseldorfer Tabelle“ handelt, wird sie bundesweit zur Unterhaltsberechnung herangezogen und ggf. durch Unterhaltsleitlinien der anderen OLG ergänzt.

Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle existiert seit 1962 und wird etwa alle zwei Jahre, manchmal aber auch jährlich angepasst. Die letzten Änderungen erfolgten zum und jetzt zum . Grundlage für die Düsseldorfer Tabelle ist § 1612a BGB, in dem der sog. Mindestunterhalt beschrieben wird.

Mindestunterhalt

Das minderjährige Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes und beträ...

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