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Aktivierung der Aufwendungen einer Vermittlungsleistung?
I. Gelegenheit des BFH zur Auflösung des Dissens in der Finanzrechtsprechung
Aktuell hat der BFH zweimal die Gelegenheit, seine Rechtsprechung zu der Frage zu überdenken, ob ein Vermittler zum Bilanzstichtag eine „unfertige Vermittlungsleistung“ auszuweisen hat, wenn der Provisionserlös erst in einer Folgeperiode realisiert wird. In der Vorinstanz vertraten das Niedersächsische FG und das FG Münster hierzu unterschiedliche Meinungen.
Zunächst kommen die Finanzgerichte bei der Problematik, wann ein Provisionserlös realisiert wird, noch zu dem übereinstimmenden Ergebnis, die Zivilrechtslage sei ausschlaggebend. Auf Basis von § 87a Abs. 1 Satz 1 HGB nahm das Niedersächsische FG für ein als Handelsvertreter tätiges Reisebüro eine Erlösrealisierung in dem Zeitpunkt an, zu dem die vermittelte Reiseleistung ausgeführt worden ist. Ganz ähnlich führe nach Auffassung des FG Münster eine Vereinbarung, die den Provisionsanspruch eines Versicherungsmaklers vom Nichteintritt eines Stornofalls abhängig macht, dazu, dass ein Provisionserlös erst mit Auslaufen der Stornohaftung realisiert sei. Werden dem Vermittler vor diesem Realisationszeitpunkt Vorschüsse ausbezahlt, seien ...