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Änderungen an IAS 40 sowie IFRS 2 in EU-Recht übernommen
Am 15.3.2018 hat die EU Änderungen an IAS 40 (Veröffentlichung im Dezember 2016) betreffend einer Klarstellung zu Umwidmungen zwischen den Kategorien des Vorratsvermögens und der Renditeimmobilien in EU-Recht übernommen. Die Änderungen überarbeiten IAS 40.57 und fordern für die Umwidmung einen Beleg (evidence) der Nutzungsänderung. Lediglich eine Änderung der Absichten des Managements zur Nutzung ist kein Beleg für eine Nutzungsänderung.
Am hat die EU zudem Änderungen an IFRS 2 (Veröffentlichung im Juni 2016) mit diversen Klarstellungen zu bislang nicht geregelten Fällen übernommen. Inhaltlich sehen die Änderungen Folgendes vor:
Berücksichtigung marktbezogener und nicht-marktbezogener Ausübungsbedingungen bei der Bewertung von in bar erfüllten Zusagen: Dien...