Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden, Schuldbeitritte und Auslagerung der Buchführung
Wird [i]Kontierungslexikon, Übersichtsseite in der NWB Datenbank NWB LAAAE-91155 eine Immobilie teils umsatzsteuerfrei und teils umsatzsteuerpflichtig vermietet, stellt sich für die Leistungsbezüge die Frage: Welcher Anteil der Vorsteuern darf abgezogen werden? Die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden ist immer wieder streitanfällig und führt häufig zu finanzgerichtlichen Verfahren. Im Buchführungs-Seminar dieser Ausgabe zeigt ab in kompakter Form die Grundzüge der Vorsteueraufteilung. Ausführlich geht er dabei auf die entsprechenden Aufzeichnungspflichten ein und wie die Sachverhalte in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzubilden sind. Ein ausführliches Fallbeispiel rundet den Beitrag wie gewohnt ab. Noch mehr Fallbeispiele mit Buchungssätzen nicht nur zur Umsatzsteuer, sondern auch zur Ertragsteuer finden Sie auf der Übersichtsseite zum Kontierungslexikon unter NWB LAAAE-91155 in der NWB Datenbank.
Vor immerhin schon fünf Jahren hat der Gesetzgeber mit den §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG versucht, die vom BFH gebilligte entgeltliche Übernahme abzugsbeschränkter Schuldpositionen einzuhegen. Die beiden Vorschriften bildeten im Rahmen eines Nichtanwendungsgesetzes die Reaktion des Gesetzgebers auf Gestaltungen, die darauf abzielten, insbesondere zwischen konzernverbundenen Unternehmen aufgrund steuerlicher Bilanzierungseinschränkungen entstandene stille Lasten durch entgeltliche Verpflichtungsübertragungen zu realisieren. Lange erwartet und diskutiert, veröffentlichte das BMF im letzten Herbst unter dem Datum des ein Anwendungsschreiben zu diesen Schuldübernahmen, Schuldbeitritten und Erfüllungsübernahmen. stellt das Schreiben ab gewohnt prägnant und leicht verständlich vor.
Bei [i]Berechnungsprogramm „Buchhaltung: interne oder externe Lösung?“ NWB XAAAG-78704 kleinen und mittleren Unternehmen stellt sich ab einer bestimmten Größenordnung die Frage, ob die Buchführung sinnvollerweise im Unternehmen zu organisieren ist oder ob sie sich nicht als Dienstleistung einkaufen lässt. Allerdings sollten bei dieser Entscheidung nicht nur monetäre Gründe eine Rolle spielen, sondern auch die qualitativen Gründe mit betrachtet werden. Denn es geht nicht nur um die Erfüllung meist eher ungeliebter gesetzlicher Anforderungen, sondern auch um eine aussagekräftige Datengrundlage für Kalkulation und externe Kreditgeber. hat eine elektronische Arbeitshilfe entwickelt, die mit einer Punktwertmethode hilft, die richtige Entscheidung für den jeweiligen Einzelfall zu treffen. Lesen Sie dazu seinen Beitrag ab ; das Berechnungsprogramm ist in der NWB Datenbank unter NWB XAAAG-78704 verfügbar.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2018 Seite 301
EAAAG-79863