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LSG Bayern Urteil v. - L 9 EG 68/15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Maßgebend dafür, ob ein sonstiger Bezug im Sinn von § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG oder aber laufender Arbeitslohn vorliegt, ist die zutreffende lohnsteuerrechtliche Behandlung.

2. Erweist sich die lohnsteuerrechtliche Behandlung durch den Arbeitgeber als falsch, darf die Elterngeldbehörde diese nicht übernehmen.

3. Zum Einfluss der aktuellen BSG-Rechtsprechung vom , B 10 EG 7/17 R.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 13 Nr. 12
DStR 2018 S. 2586 Nr. 49
LAAAG-79690

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