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Häusliches Arbeitszimmer – Übersicht
Version 2024.0
Häusliches Arbeitszimmer - Übersicht
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen den steuerlichen Gewinn grundsätzlich nicht mindern. Ausnahmsweise ist ein auf maximal 1.250 € beschränkter abziehbarer Aufwand möglich, wenn für die betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bildet allerdings das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, können uneingeschränkt alle Aufwendungen einkommensmindernd angesetzt werden.
In der Arbeitshilfe werden folgende Themen zum häuslichen Arbeitszimmer übersichtlich dargestellt:
Begriff
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Maßgebende Fläche
Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung
Es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
Arbeitszimmer wird zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte genutzt
Nutzung durch mehrere Steuerpflichtige
Zu beachtende Aufzeichnungspflichten