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Arbeitshilfe - Stand: 01.02.2024

Häusliches Arbeitszimmer – Übersicht

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer, Aurich

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Version 2024.0

  • Häusliches Arbeitszimmer - Übersicht


Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen den steuerlichen Gewinn grundsätzlich nicht mindern. Ausnahmsweise ist ein auf maximal 1.250 € beschränkter abziehbarer Aufwand möglich, wenn für die betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bildet allerdings das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, können uneingeschränkt alle Aufwendungen einkommensmindernd angesetzt werden.

In der Arbeitshilfe werden folgende Themen zum häuslichen Arbeitszimmer übersichtlich dargestellt:

  • Begriff

  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • Maßgebende Fläche

  • Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung

  • Es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung

  • Arbeitszimmer wird zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte genutzt

  • Nutzung durch mehrere Steuerpflichtige

  • Zu beachtende Aufzeichnungspflichten