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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 11 KR 2870/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ansprüche auf Unterlassung und Widerruf von Erklärungen, die von einem Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in einer sozialmedizinischen Stellungnahme abgegeben wurden, richten sich gegen die Organisation und nicht gegen den einzelnen Arzt.

2. Werturteile in sozialmedizinischen Stellungnahmen müssen das Gebot der Sachlichkeit wahren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAG-79513

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