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FG Rheinland-Pfalz 20.11.2002 3 K 1659/00, NWB 43/2003 S. 323

Abgabenordnung | Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 162 AO)

Als Tatbestandsmerkmal des Steuertatbestands „Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG„ ist das Vorhandensein von Kapitalvermögen bei einem bestimmten Stpfl. keine Besteuerungsgrundlage i. S. des § 162 AO. Vielmehr muss mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden können oder aufgrund einer Mitwirkungspflichtverletzung des Stpfl. nicht festgestellt werden können, dass der Stpfl. Kapitalvermögen besitzt, um überhaupt eine Schätzung vornehmen zu können ().