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Sozialrecht – GmbH-Geschäftsführer sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig (BSG)
Das Bundessozialgericht hat in zwei Fällen zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern geurteilt.
Hintergrund: Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers (§ 7 Abs. 1 SGB IV).
Sachverhalt: Im ersten Fall verfügte der klagende Geschäftsführer über einen Anteil von 45,6 % am Stammkapital. Im zweiten Fall verfügte der klagende Geschäftsführer lediglich über einen Anteil von 12 % am Stammkapital.
Hierzu führten die Richter des BSG weiter aus:
Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig als Beschäftigte der GmbH anzusehen und unterliegen daher der Sozialversicherungspflicht.
Ei...