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Brexit: Auch deutsche Limiteds betroffen
Bei einem „harten“ Brexit können sich Limiteds nicht mehr auf die europäische Niederlassungsfreiheit berufen. Damit geht die Haftungsbeschränkung verloren und die Wirksamkeit neuer Verträge ist in Frage gestellt, so die Bundesnotarkammer. Diese empfiehlt, sich beraten zu lassen und ggf. in eine deutsche Rechtsform zu wechseln. Mehr unter http://go.nwb.de/m61z4.
Zur Wahl der Rechtsform vgl. die Übersicht „Rechtsformwahl: Fragenkatalog, Gründungsvoraussetzungen sowie Vor- und Nachteile“ NWB HAAAE-98365 und den Beitrag von Schwitte/Heddier, Beratung bei der Wahl der richtigen Rechtsform, NWB-BB 9/2015 S. 268 NWB CAAAE-99505.