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Behandlung von Nachträgen in der Schlussrechnung im Baugewerbe
Lösungen für eine „richtige“ Leistungsbewertung
Die Bewertung von Nachträgen ist eines der schwierigsten Themen im Baubereich. Solange eine Baustelle nicht fertiggestellt ist, dürfen Gewinne nach dem deutschen Handelsrecht grundsätzlich nicht realisiert werden (vgl. hierzu Broeckmann/Ruge/Schader, Bewertung von halbfertigen Arbeiten in Kleinunternehmen der Bauwirtschaft, NWB XAAAF-06360). Allerdings stellt sich in dem Augenblick, wo tatsächlich die Schlussrechnung gestellt wird, folgendes Problem: Da der in der Schlussrechnung ausgewiesene Betrag als Erlös eingebucht wird, kann es zu einem Gewinnausweis kommen – auch wenn sich im Nachgang herausstellt, dass der Gewinn gar nicht realisiert werden kann. Doch auch hierfür bietet die Praxis einige Lösungsmöglichkeiten.
I. Grundlegende Hinweise
Ausgangspunkt für die folgenden Betrachtungen ist der Werkvertrag. Auf die Darstellung der einzelnen Rechtsnormen wurde bewusst verzichtet, da hier nicht die rechtliche Problematik der Entstehung von Nachträgen beantwortet werden soll, sondern nur der betriebswirtschaftliche bzw. handelsrechtliche Umgang ihrer Bewertung.
Die Verpflichtung zur Ausführung von Nachträgen ergibt sich aus § 1 Abs. 4 VOB/B, der Ve...