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NWB-BB Nr. 4 vom Seite 103

Fokus: Hinzuschätzungen bei mangelhafter Kassenführung

Rechtsanwalt, FAStR, Dipl.-Finw. (FH) Dr. Peter Steinberg

Das FG Düsseldorf hat am über Hinzuschätzungen im Gastronomiebetrieb entschieden. Bei einer mangelhaften Kassenführung könne eine Hinzuschätzung auf Grundlage von zwei Z-Bons aus einem späteren Zeitraum erfolgen. Die Revision wurde zugelassen ( NWB YAAAG-71962 und 13 K 3812/15 F NWB OAAAG-71961).

Sachverhalt

In einer Betriebsprüfung für die Jahre 2000 bis 2010 bei einem Gastronomiebetrieb wurde durch das Finanzamt festgestellt, dass erhebliche Mängel in der Buch- und Kassenführung vorliegen. Das Finanzamt nahm deshalb Hinzuschätzungen vor. Die Grundlage für die Hinzuschätzungen bezog das Finanzamt aus zwei aufgefundenen Z-Bons aus dem Jahr 2012. Diese Bons wurden im Müll und in der Kasse durch die Steuerfahndung entdeckt. Außerdem erhöhte die Betriebsprüfung das so ermittelte Ergebnis um einen Sicherheitszuschlag i. H. von 10 %.

Gegen die anschließend ergangenen Steuerbescheide legte die Klägerin Einspruch ein. Im Rahmen der Einspruchsverfahren konnte die Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlages statt des Sicherheitszuschlages i. H. von 20 % für 2000 und 2001 und i. H. von 10 % für die übrigen Jahre von 2002 bi...