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SG Detmold 15.11.2017 S 5 KR 266/17, NWB 13/2018 S. 840

Krankengeld | Verspätete Vorlage der AU-Bescheinigung

Sofern der Arzt die AU-Bescheinigung nicht der Versicherten aushändigt, muss die Krankenkasse auch dann Krankengeld an diese zahlen, wenn die Bescheinigung erst nach Ablauf der einwöchigen Meldefrist bei ihr eingeht. Im entschiedenen Fall hatte sich die auch nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums noch krankgeschriebene Arbeitnehmerin rechtzeitig zu ihrem Hausarzt begeben, um die AU attestieren zu lassen. Der Arzt veranlasste die Versendung der Bescheinigung an die Krankenkasse selbst. U. a. hierfür hatte er zuvor von dieser Freiumschläge zur Verfügung gestellt bekommen. Die Krankenkasse verweigerte unter Hinweis auf den verspäteten Zugang die Zahlung von Krankengeld für die Zeit bis zur Vorlage der Bescheinigung.

Anmerkung:

Zu Unrecht, meint das Sozialgericht. Von der der Versicherten...