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Einkommensteuer | Abzug des hälftigen Behinderten- Pauschbetrags bei der Einzelveranlagung von Ehegatten
Nach dem ist nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten der grds. einem Ehegatten zustehende Behinderten-Pauschbetrag (vgl. § 33b Abs. 1 bis 3 EStG) bei der Einzelveranlagung der Ehegatten jeweils zur Hälfte abzuziehen.
Zu Recht hat der BFH gegen die Auffassung der h. M. im Schrifttum entschieden, dass auch der Behinderten-Pauschbetrag bei der von den Ehegatten gewählten Einzelveranlagung aufgeteilt werden kann. Das folgt schon aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut, der von außergewöhnlichen Belastungen ausgeht, zu denen auch die Pauschbeträge des § 33b EStG gehören. Dass die Neuregelung des § 26a EStG, mit der die zuvor geltende getrennte Veranlagung durch die Einzelveranlagung ersetzt wurde, nicht mehr den Klammerzusatz „außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b)“ enthält, ist ohne materie...