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Einkommensteuer | Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob
Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses überlassen wird. Dies hat das für den Fall einer sog. Barlohnumwandlung entschieden. Die Revision ist unter dem Aktenzeichen X R 44/17 beim BFH anhängig.