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Einkommensteuer | Keine Anwendung des sog. Sanierungserlasses auf Altfälle – Verfassungsbeschwerde anhängig
Gegen das NWB QAAAG-60392 zum Anwendungsverbot des Sanierungserlasses auf Altfälle wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. beim BVerfG: 2 BvR 2637/17).
Zu klären hat das BVerfG folgende Fragen: Verstößt der sog. Sanierungserlass des (BStBl 2003 I S. 240, ergänzt durch das BStBl 2010 I S. 18) gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung? Ist die im (BStBl 2017 I S. 741) vorgesehene Anwendung des Sanierungserlasses auf Altfälle, d. h. in denen der Forderungsverzicht der an der Sanierung beteiligten Gläubiger bis zum endgültig vollzogen [i]Kanzler, NWB 46/2017 S. 3472worden ist, ebenfalls nicht mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung vereinbar?