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Zur Behandlung des Rückkaufs eigener Anteile beim Gesellschafter
Rückkauf eigener
Geschäftsanteile
Der BFH hat in einem
aktuellen Urteil v. - IX R 7/17
NWB UAAAG-77746 seine Auffassung zur Behandlung des
Rückkaufs eigener Anteile auf Ebene des Gesellschafters dargelegt. Die Klägerin
war an einer GmbH beteiligt, die im Jahr 2010 aus ihrer Gewinnrücklage einen
Betrag von ca. 100.000 € in eine „zweckgebundene Rücklage zum
Erwerb eigener Anteile“ umgegliedert hatte. Sie veräußerte im Streitjahr
2011 ihre beiden Geschäftsanteile an der GmbH einschließlich aller
Gewinnbezugsrechte. Käuferinnen waren eine fremde Dritte sowie die GmbH selbst.
Aus dieser Veräußerung erklärte die Klägerin einen Veräußerungsgewinn von ca.
166.000 €, der nach dem Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Buchst. c
EStG) nur zu 60 % steuerpflichtig war.
Finanzamt unterwirft
Veräußerungsgewinn dem
Teileinkünfteverfahren
Gegen
den erklärungsgemäß ergangenen Bescheid legte die Klägerin Einspruch ein. Ihrer
Meinung nach war der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an die
Gesellschaft selbst kein steuerbarer Vorgang. Der Erwerb eigener Anteile durch
die GmbH sei kein Anschaffungsvorgang, sondern eine Kapitalherabsetzung. Diese
Handhabun...