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BFH 29.11.2017 X R 5/17, StuB 6/2018 S. 232

Einkommensteuer | Krankenversicherungsbeiträge nur für eine Basisabsicherung abziehbar

(1) Ist ein Stpfl. sowohl Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse als auch freiwillig privat krankenversichert, kann er lediglich die Beiträge gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abziehen, die er an die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet. (2) Der Abzug der nicht als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge als außergewöhnliche Belastung scheidet ebenfalls aus (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 § 33 Abs. 2 EStG).

Praxishinweise

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG sind als Sonderausgaben abzugsfähig Beiträge zu Krankenversicherungen, soweit diese zur Erlangung eines durch das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII – bestimmten sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind und sofern auf die Leistungen ein Anspruch besteht. Für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind dies die nach dem Dritt...BStBl 2017 I S. 820