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Umsatzsteuer | Behandlung von virtuellen Währungen
Das BMF hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen Stellung genommen und ändert den UStAE ( NWB CAAAG-77700).
Hintergrund: Mit Urteil vom - C-264/14 „Hedqvist“ NWB FAAAF-08203 hat der EuGH entschieden, dass es sich bei dem Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der sog. virtuellen Währung Bitcoin und umgekehrt um eine Dienstleistung gegen Entgelt i. S. des Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSysRL handelt, die unter die Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSysRL fällt.
Das BMF führte hierzu u. a. aus:
Der Umtausch von Bitcoin: Bei dem Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt handelt es sich um eine steuerbare sonstige Leistu...