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BGH 28.11.2017 X ZR 42/16, NWB 12/2018 S. 768

AGB | Klauseln eines Luftfahrtunternehmens

Die auf ein Flugprämienprogramm bezogenen Klauseln eines Luftfahrtunternehmens „Für Ivory-Mitglieder haben Prämienmeilen eine Gültigkeit von 20 Monaten.“ und „Hat ein Mitglied in einem Zeitraum von 20 Monaten keine die Gültigkeit verlängernden Aktivitäten erbracht, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Prämienmeilen zu streichen.“ benachteiligen die Mitglieder, die Status- und Prämienmeilen sammeln und dabei verschiedene Statuskategorien [i]infoCenter „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ NWB EAAAB-03341 („Ivory“, „Silver“, „Gold“, „Platinum“) erringen können, entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind unwirksam.

Anmerkung:

Der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB) sind insbesondere beim Fehlen einschlägiger dispositiver Gesetzesregelungen auch Klauseln unterworfen, die wesentliche, sich aus der Natur des Vertrags ergebende Rechte und P...