Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grunderwerbsteuer | Entgeltliche Mieterdienstbarkeit als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung
Verpflichtet sich der Grundstückskäufer im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag, dem Mieter eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gegen angemessenes Entgelt zu bestellen, liegt nach dem darin keine Gegenleistung für das Grundstück i. S. von § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG.
Entgeltzahlungen an Dritte können zwar zu den Gegenleistungen für den Grundstückserwerb zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer gehören. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn ihnen ein Geschäft mit ausgewogener Leistung und Gegenleistung zugrunde liegt wie im [i]Langenkämper, Vermietung und Verpachtung, infoCenter NWB BAAAB-13237 Streitfall. Die Erwerberin eines vermieteten Lebensmittelmarkt-Grundstücks hatte im Kaufvertrag der Mieterin eine Dienstbarkeit eingeräumt, die deren Nutzungsrecht am Grundstück stärkte. Die Mieterin zahlte (weiterhin) ein ang...