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RENO Nr. 3 vom Seite 22

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Das Wort „selbständig“ im Arbeitszeugnis

Die Klägerin arbeitet zwei Jahre als Assistentin in einer großen RA-Kanzlei in Nordrhein-Westfalen. Das Arbeitsverhältnis endet und die Klägerin erhält ein Arbeitszeugnis. Sie begehrt eine Berichtigung des Zeugnisses dahingehend, dass dem Satz „Dabei arbeitete sie stets sehr sorgfältig und zügig“ das Wort „selbständig“ hinzugefügt wird. Sie begründet diese Forderung damit, dass in Nordrhein-Westfalen für eine Assistentin mit Sekretariatsaufgaben die Arbeitseigenschaft „selbständig“ in einem Zeugnis zu erwähnen ist. Das LAG Düsseldorf entscheidet zugunsten des Arbeitgebers wie folgt:


KIEHL HAAAG-70961

Leitsatz: 1. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen besteht keine tatsächliche Übung (allgemeiner Zeugnisbrauch) im Zeugnis einer Assistenzkraft mit Aufgaben des Sekretariatsbereichs eines Partners einer Rechtsanwaltskanzlei mit internationaler Ausrichtung, die Arbeitseigenschaft selbstständig zu erwähnen. Fehlt in einem ansonsten guten bis sehr guten Arbeitszeugnis dieses Wort, ...

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