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BMF 27.02.2018 III C 3 - S 7160-b/13/10001, BBK 6/2018 S. 249

Umsatzsteuer | BMF: Umsatzsteuer bei Bitcoin

Nach dem BMF gelten bei der Nutzung virtueller Währungen wie Bitcoin oder Kryptowährungen die folgenden Grundsätze:

Hinweis:

Das BMF folgt [i]Umtausch in Bitcoin umsatzsteuerfreidamit einer Entscheidung des EuGH, der die USt-Befreiung nach der MwStSystRL gewährt hat.

  • [i]Verwendung von Bitcoin als Zahlungsmittel nicht steuerbarDie Verwendung von Bitcoin als Zahlungsmittel ist nicht steuerbar – ebenso wie bei der Verwendung von €. Die Umrechnung des Bitcoin in € richtet sich nach den einschlägigen Umrechnungsportalen im Internet.

  • [i] „Miner“ nicht umsatzsteuerbar Die Leistungen der sog. Miner sind nicht umsatzsteuerbar. Dies gilt auch dann, wenn ihnen die anderen Nutzer freiwillig eine Gebühr zahlen.

Hinweis:

Die Miner stellen ihre Rechnerleistung f...