Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
STFAN Nr. 3 vom Seite 11

Rücklage für Ersatzbeschaffung

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer; Aurich

Obwohl sich an der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz nichts geändert hat, dürfen steuerliche Wahlrechte seit dem BilMoG nur noch im steuerlichen Bereich ausgeübt werden. Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass die Wirtschaftsgüter, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden. Ein solches Wahlrecht stellt auch die Rücklage für Ersatzbeschaffung dar.

Voraussetzungen für die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung

Immer dann, wenn ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und der Gegenwert höher ist als der Buchwert, erzielt der Steuerpflichtige einen Gewinn. Der Gewinn führt beim Steuerpflichtigen in der Regel zu Einkünften, die versteuert werden müssen. In bestimmten Fällen kann die Besteuerung zeitlich in die Zukunft verlagert werden, z. B. im Rahmen einer Rücklage für Ersatzbeschaffung, bei der die aufgedeckten stillen Reserven innerhalb eines bestimmten Zeitraums steuerneutral auf ein Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden können.

Die Gewinnverwirklichung durch A...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
STFAN - Die Steuerfachangestellten