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STFAN Nr. 3 vom Seite 14

Anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer; Aurich

Fallbeispiel

Die Steuerpflichtige S hat im Jahr 2017 privat ein bebautes Grundstück für insgesamt 200.000 € inkl. Nebenkosten erworben (davon Anteil Grund und Boden 20 %). Der Übergang von Nutzen und Lasten war am . Das Erdgeschoss des zweigeschossigen Gebäudes ist an einen Einzelunternehmer verpachtet, der darin einen Lebensmitteleinzelhandel betreibt. Das Obergeschoss ist zu privaten Wohnzwecken an ein Ehepaar vermietet. Beide Etagen sind gleich groß. Im Mai 2017 ließ S in der vermieteten Wohnung für insgesamt 12.500 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer das Badezimmer sanieren.

Einführung

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG gehören zu den Herstellungskosten eines Gebäudes auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen,

  • wenn sie innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden und

  • wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten).

Die Begriffe „Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ sind gesetzlich nicht definiert und bedürfen daher der Auslegung: Hierunter sind bauliche Maßnahmen zu verstehen, durch die Mängel oder Schäden an vorhandenen Einrichtungen eines bestehenden Gebä...

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Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
STFAN - Die Steuerfachangestellten