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STFAN Nr. 3 vom Seite 1

Editorial

Corinna Groß | Redaktion | c.gross@kiehl.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

vor einigen Monaten hat die Finanzverwaltung in einem Anwendungserlass zu der durch die Erbschaftsteuerreform 2016 geänderten Vorschriften Stellung genommen. Zur Wiederholung und Vertiefung finden Sie hierzu 50 Fragen und Antworten von Christoph Wenhardt.

An der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz hat sich zwar nichts geändert, dennoch dürfen steuerliche Wahlrechte seit dem BilMoG nur noch im steuerlichen Bereich ausgeübt werden. Voraussetzung ist, dass die Wirtschaftsgüter, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden. Ein solches Wahlrecht stellt auch die Rücklage für Ersatzbeschaffung dar und ist Gegenstand des Beitrags von Udo Cremer.

Schließlich darf ich Sie noch auf den Beitrag von Susanne Kowalski hinweisen. Sie zeigt Ihnen, für welche Zwecke sich Microsoft PowerPoint® eignet, welche Tricks es gibt und wie eine Abstimmung auf das eigene Corporate Design bzw. das des Arbeitgebers möglich ist.

Herzliche Grüße

Ihre

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Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
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