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BMF 20.02.2018 IV C 1 - S 2299/16/10002, NWB 11/2018 S. 684

Einkommensteuer | Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

Das BMF hat sein Schreiben v.  (BStBl 2017 I S. 726) zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG in einigen Punkten geändert. Mit Schreiben v.  stellt das BMF klar, dass die in Rz. 15 genannten Posten (z. B. Optionen, Optionsscheine, Futures, Forwards) auch dann als gegenläufige Ansprüche in Betracht kommen, wenn sie einen Aktienindex ganz oder auch nur teilweise umgekehrt proportional abbilden. [i]Ebner, NWB 28/2017 S. 2110Darüber hinaus ergeben sich bei der Anzeigepflicht (s. Rz. 114) geringfügige Änderungen.