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EuGH | Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Sonderregelung für Reisebüros
Die EU-Kommission hatte gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren im Hinblick auf die Besteuerung der Reiseleistungen angestrengt – letztlich, weil Deutschland nicht die nach Auffassung der Kommission notwendigen Konsequenzen aus dem „Kommission gegen Spanien“ NWB CAAAE-45286 gezogen hat. Gegenstand ihrer Kritik war zum einen der Umstand, dass in Deutschland die Sondervorschriften für Reiseleistungen bislang nur anwendbar sind, wenn sie nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind, zum anderen, dass die Bemessungsgrundlage anstatt für jede einzelne Leistung entweder für Gruppen von Leistungen oder für die gesamten innerhalb des Besteuerungszeitraums erbrachten Leistungen ermittelt werden dürfen.
Der EuGH [i]Deutschland hat die Sonderregelung nach der Mehrwertsteuerrichtlinie für Reisebüros nicht korrekt angewendet stellte...