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FG Münster | Kein Schuldzinsenabzug nach Ablösung eines Fremdwährungsdarlehens und Umrechnungskursverlust
Hat sich bei einem Fremdwährungsdarlehen ein Kursverlust realisiert und hat sich das ursprüngliche Darlehen dadurch erhöht, können Zinsanteile, die nach einer Umschuldung des Fremdwährungsdarlehens auf die Erhöhung des Darlehensbetrags entfallen, nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden.
Der Kl. finanzierte die Umschuldung bzw. den Erwerb von zwei Eigentumswohnungen in den Jahren 2002 und 2005 durch ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken. 2011 schuldete der Kl. das Fremdwährungsdarlehen in ein Bausparkassendarlehen um. Aufgrund [i]Realisierter Kursverlust durch ein Fremdwährungsdarlehen im Rahmen einer Umschuldung schlägt nicht auf Finanzierungsbeginn durchder Kursentwicklung des Schweizer Franken zum Euro hatte sich der Darlehensbetrag von 105.000 € auf ca. 139.000 € erhöht. Beide Wohnungen wurden ab Frühjahr 2013 zu fremden Wohnzwecken verm...