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AIP 2014-2016 in EU-Recht übernommen
Der IASB hatte am den Zyklus 2014-2016 seiner Annual Improvements (AIP) mit Änderungen an drei Standards veröffentlicht. Diese wurden am durch die Europäische Union für die Anwendung in Europa übernommen:
IFRS 1: Die befristeten Ausnahmen in IFRS 1.E3-E7 (u. a. zu Angaben zum Transfer von Finanzinstrumenten) werden ausnahmslos gestrichen, da die betroffenen Berichtsjahre abgelaufen sind.
IFRS 12: Durch Einfügung eines neuen Paragraphen 5A wird spezifiziert, dass die Vorschriften von IFRS 12 auch auf die in Paragraph 5 genannten Beteiligungen eines Unternehmens anzuwenden sind, die als zu Veräußerungszwecken oder zu Ausschüttungszwecken gehalten werden bzw. als aufgegebene Geschäftsbereiche nach IFRS 5 klassifiziert werden. Ausgenommen sind nur die Vorschriften ...